Der ambulante Pflegedienst - Helfen hilft

Wir bieten mit dem ambulanten Pflegedienst vielfältige Unterstützung im Rahmen von SGB V und XI mit Leistungen in den Bereichen Grundpflege Behandlungspflege und Alltagshilfen an. Der Pflegedienst Helfen Hilft wurde im April 2019 gegründet und ist auf die Pflege psychisch erkrankter Menschen spezialisiert. Der psychisch erkrankte Mensch steht im Zentrum unseres Handelns. Grundlage unserer pflegerischen Arbeit ist die ganzheitliche Versorgung der Klient*innen. Unser Ziel ist es, auf die individuelle und biographische Lebenserfahrung jeden Einzelnen einzugehen und die Pflege entsprechend darauf auszurichten.

Basis ist die individuelle Pflegeplanung in Verbindung mit der individuellen Hilfeplanung gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person. Die pflegerischen Leistungen haben den Schwerpunkt in den anbieterverantworteten Wohngemeinschaften der Köln-Ring gGmbH. Die Arbeit in unserem Pflegedienst findet in enger Kooperation und Vernetzung mit den multiprofessionellen Betreuungsteams statt.
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Aufgabe der Pflegeteams ist die Kompensation von gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, mit dem Ziel  ein möglichst selbstständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen. In enger Zusammenarbeit mit den multiprofessionellen Teams steht die Tagesstrukturierung und psychosoziale Betreuung der Klient*innen im Vordergrund. Eine enge und gleichberechtigte Kooperation des Pflegeteams und der Betreuungsteams, mit dem Ziel Leistungen der Pflege und Leistungen der Sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe gemeinsam zu erbringen, sind wesentliches Merkmal und Grundlage unserer Arbeit. Das Qualitätsmanagement ist Basis und Leitziel unserer pflegerischen Arbeit.

Folgendes Leistungen bieten wir an:

1. Grundpflege (SBGXI):
  • Körperpflege (aktivierende und ressourcen-orientierte Pflege)
  • Mund- und Zahnpflege
  • An- und Auskleiden
  • Mobilität (Hilfestellungen bei der Fortbewegung)
  • Vorbeugung (Prophylaxen)
  • Ernährung (Unterstützung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
  • Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
  • Beratungsgespräche nach §37.3 SBGXI
2. Behandlungspflege (Verordnungen häuslicher Krankenpflege, SBGV):
  • Blutzuckermessungen
  • Insulintherapie (Injektionen)
  • Herrichten der Medikamentenbox
  • Medikamentengabe
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
  • Verbände
  • Wundversorgung akut
  • Vitalwertkontrolle und sonstige Maßnahmen nach ärztlicher Verordnung
3. Alltagshilfen (Betreuungs- und Entlastungsleistungen):
  • Unterstützung bei der alltäglichen Haushaltsführung
  • Haushaltshilfe
  • Einkäufe
  • Verpflegung
  • Fahrdienste
  • Arztbegleitungen
  • Botengänge
  • gemeinsame Aktivitäten (Gesellschaftsspiele, Kochen, Backen oder Lesen)
  • Spaziergänge (Mobilisation und Aktivierung)
  • Hilfe bei der Organisation im Alltag
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